Stand: November 2018
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Augsburg gelten für alle aktuellen und zukünftigen Dienstleistungen wie die Bereitstellung, Entwicklung und Vermarktung von Software und mobilen Apps. Sie gelten nicht für die Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern. Alle Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
Software-Lizenzvertrag
Mit der Installation bzw. der Nutzung von Software-Produkten der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) erklärt sich der Nutzer der Software bereit, sich an folgende Bestimmungen zu halten.
Urheberrecht
Die jeweilige Software ist Eigentum der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) und sie ist durch nationale und internationale Urheberrechtsgesetze bzw. vergleichbare Bestimmungen geschützt. Jede nicht autorisierte Kopie der gesamten Software, sowie eigenständigen Elementen wie Medien und anderen Inhalten (z.B. Texte) verletzt das Urheberrecht der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt).
Nutzungsrechte und Einschränkungen
Die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) räumt den Nutzern ihrer Software das Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen und z.B. durch die Software nutzerspezifisch erstellte Inhalte (z.B. Grundrisse und Beschreibungstexte) beliebig weiterzuverbreiten. Eine Weitervermietung oder ein Verleih dieser Software ist nicht zulässig. Gekaufte Software darf jedoch auf einen Dritten weiterverkauft werden, wobei damit der Lizenzvertrag mit allen Softwareschlüsseln auf den Käufer übergeht. Eine parallele Nutzung von Einzelplatzlizenzen durch mehrere Anwender ist nicht zulässig. Ebenso ist das Dekompillieren, Zurückentwickeln oder Reassemblieren der Software untersagt.
Gewährleistung und Haftung
Die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie falls durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Software die Gesundheit oder das Leben des Nutzers geschädigt wird. Im Falle aller anderer Schäden haftet die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) nur, wenn diese auf eine grobfahrlässige Pflichtverletzung seitens der IntelliMess UG oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Da insbesondere bei komplexen Softwareberechnungen Fehler aufgrund von unsachgemäßer Bedienung oder fehlerhaften Messeingaben nie auszuschließen sind, kann die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für Folgeschäden z.B. durch die ungeprüfte Übernahme von fehlerhaften Berechnungsergebnissen in Verträgen und Angeboten übernehmen.
Vertrag und Zahlung
Im Falle von Auftragsentwicklungen bzw. kundenspezifischen Softwareanpassungen gilt der Dienstleistungsvertrag als abgeschlossen, wenn die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) die Bestellung bzw. Anmeldung offiziell bestätigt (Brief, Fax oder E-Mail).
Es gelten die im Angebot vereinbarten Leistungen. Ggf. angebotene Rabatte oder Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform seitens der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt).
Falls nicht schriftlich anderes vereinbart wird bei Softwareprojekten mit Auftragserteilung eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 Prozent der Projektsumme zu fällig. Die restlichen 50 Prozent werden mit der kundenseitigen Abnahme der Software fällig. Die Rechnung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Im Falle von Zahlungsverzug ist IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, im Falle säumiger Zahlungen die Leistungen zurückzubehalten.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stornierung/Rücktritt
Mit dem kostenpflichtigen Download einer Software ist deren sofortige Nutzung möglich, eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Bei Software-Entwicklungsprojekten besteht bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Kick-off-Meeting die Möglichkeit einer kostenlosen Auftragsstornierung, danach werden alle bis zur Stornierung erbrachten Vorleistungen (z.B. Vorrecherchen, Kick-off-Präsentationen, Reisebuchungen, Erbwerb von Lizenzen, die für das Projekt nötig waren etc.) zu den im Angebot vereinbarten Konditionen verrechnet. Bei einer kundenseitigen Vertragskündigung ohne Verschulden der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) (siehe Nichterfüllung) nach dem offiziellen Projekt-Kick-off werden die bis dahin erbrachten Leistungen mit den im Angebot vereinbarten Konditionen verrechnet, hinzu kommen Stornierungsgebühren, die der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) seitens Dritter in Rechnung gestellt werden (z.B. für bereits erbrachte externe Entwicklungsleistungen). Zudem erhebt IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) eine Abschlagszahlung für die Bereitstellung von Personalressourcen in Höhe von 20 Prozent der eingeplanten und vertraglich vereinbarten Tagessätze für einen Zeitraum von maximal für 4 Wochen beginnend mit Eingang der schriftlichen Vertragskündigung.
Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt wird mit der Zustellung einer schriftlichen Erklärung (per Post, Fax oder E-Mail) gültig.
Nichterfüllung
Bei Auftragsentwicklungen ist eine sofortige Auftragsstornierung während der Projektlaufzeit nur bei Verschulden durch die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) möglich. Ein Verschulden liegt nicht vor, wenn im Angebot vereinbarte Termine aufgrund von Erkrankung oder höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Verwaltungsakte oder ähnlichem durch IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) und seine Subunternehmer nicht eingehalten werden können. In diesem Fall verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Beseitigung der Unterbrechung. Bei jeder Terminverschiebung ist der Kunde jedoch umgehend zu informieren und ein Ersatztermin zu vereinbaren. Handelt es sich bei derartigen Unterbrechungen um dauerhafte Ereignisse, behält sich die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund aufzulösen.
Kosten, Aufwendungen, Schäden oder andere wirtschaftliche Nachteile, die dem Kunden im Zusammenhang mit einer Terminverschiebung entstehen, werden nicht ersetzt.
Gerät der Auftraggeber mit der Bereitstellung der für das Projekt notwendigen Informationen oder erforderlicher Unterlagen in Verzug, ist die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung seitens der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) nicht nach, ist die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und hat das Recht, Schadensersatz (siehe Stornierung/Rücktritt) zu verlangen.
Haftung
Falls der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen seitens der IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) in Anspruch genommen wird und hierfür die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) in Regress nehmen möchte, ist die IntelliMess UG (haftungsbeschränkt) umgehend schriftlich darüber zu informieren.
Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung ist Teil dieser AGB.
Gerichtsstandort
Gerichtsstandort ist Augsburg. Falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.